Start
Der Start erfolgt als Massenstart. Der Startschuss ist um 19 Uhr.
Keine Strassensperrungen
Es wird keine Strassensperrungen geben. Die Läufer sind angehalten auf den Geh- und Radwegen zu laufen. Der Verkehr hat Vorrang. Entlang der Strecke stehen Streckenposten, damit alle ihren Weg ins Ziel finden. Die Besenläufer laufen am Schluss des Läuferfelds.
Nettozeit
Am Ende entscheidet die Nettozeit über die Platzierung. Das heißt, es wird genau die Strecke vom Überschreiten der Start - bis hin zur Zielmatte berechnet.
Siegerehrung
Die offizielle Siegerehrung findet ab 20.30 Uhr statt.
Verzehrgutscheine
Verzehrgutscheine im Wert von 5 € können vorab bestellt werden. Gutscheine sind wie Geld und es wird Wechselgeld ausgegeben.
Schreiben Sie uns eine Mail.
Getränke
Es können im Vorfeld ganze Getränkekisten vorbestellt werden. Nicht geöffnete Flaschen können zurück gegeben werden.
Gruppenfotos
Firmen, die gerne ein Gruppenfoto mit ihren Team wollen, melden sich unter veranstaltung(at)regensburg-marathon.de . Wir planen die zeitliche Abfolge.
After Run Party
Im Anschluss an den Lauf feiern wir auf dem Gelände der Rewag. Es gibt Essens- und Getränkestände.
Die Startgebühr beträgt 20,00 Euro plus 1,00 Euro für einen sozialen Zweck.
Die Startgebühr wird von der Fa. Zeitgemäß in unserem Auftrag per Lastschrift eingezogen. Auf Wunsch (Option bei Anmeldung anklicken) erhalten Sie eine Rechnung.
Nur bezahlte Startgebühren berechtigen zur Teilnahme!
Die Anmeldung erfolgt ab 1. Mai 2023 ausschließlich online über die Homepage www.regensburg-marathon.de . Sie können sowohl eine Einzelanmeldung, sowie auch eine Gruppenanmeldung vornehmen. Beachten Sei bei der Angabe zu Ihrer Firma/Team eine einheitliche Schreibweise. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Anmeldung in die Teamwertung einfließt.
Bitte achten Sie darauf, dass eine Anmeldung nur dann erfolgreich war, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben (Spamordner ! sichten) und Sie oder Ihr Team in der Starterliste stehen.
Es können alle Firmen, unabhängig ihrer Größe teilnehmen. Es gibt kein Limit für die Anzahl der Firmen und ihre Läufer. Die Teilnehmerzahl ist auf 2.500 begrenzt.
Der Meldeschluss ist der 6. Juli 2023 oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl. Nachmeldung sind nicht vorgesehen.
Die Startnummernausgabe ist am 11. Juli von 16.30 bis 18.30 und am 12. Juli von 16:30 bis 18:30 Uhr im Innenhof des REWAG-Verwaltungsgebäudes R-Werk, Greflingerstr. 26, 93055 Regensburg.
Die Startunterlagen werden nur in Verbindung mit der Anmeldebestätigung ausgegeben! (bei Verlust gegen Ausweis)
Startschuss isz um 19 UHr.
Gestartet wird vom REWAG Firmengelände, Greflingerstr. 26, 93055 Regensburg. Der Lauf führt in Richtung Ostenviertel und endet nach knapp 7 km wieder bei der REWAG. Anbei der Streckenplan.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung/Teilnahme
Die Teilnahme setzt eine Anmeldung und eine bezahlte Teilnehmergebühr voraus. Eine Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf www.regensburg-marathon.de über unseren offiziellen Partner für Zeitnahme und Datenverarbeitung mika:timing. Die Anmeldung ist gültig mit dem vollständig ausgefüllten Online-Formular. Die Bezahlung der Teilnehmergebühr erfolgt ausschließlich über die angebotenen Zahlungsmodalitäten des externen Servicepartners per Bankeinzug oder Pay Pal. Fehlerhafte Angaben, fehlende Kontodeckung und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten richtig sind. Mit der Anmeldung akzeptiert der Läufer die Teilnahmebedingungen. Bei Minderjährigen erklären sich die gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und den Teilnahmebedingungen einverstanden. Eine Nach- oder Ummeldung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, welche unter der Rubrik Nachmeldung / Ummeldung eingesehen werden können.
2. Nichtantritt / Disqualifikation/ Ausfall der Veranstaltung
Eine Anmeldung ist verbindlich. Tritt ein Teilnehmer nicht an, besteht unabhängig vom Grund kein Anspruch auf Zurückzahlung der Startgebühr oder einen Gutschein für einen Start für eine spätere Veranstaltung. Selbiges gilt im Falle einer Disqualifikation des Teilnehmers. Eine Disqualifikation kann bei folgendem Verhalten ausgesprochen werden:
- bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhalten
- bei unerlaubter Hilfe von außen z.B. Schrittmacher per Fahrrad
- bei Abkürzen der Strecke - bei Nichtüberlaufen der Kontrollmatten auf der Strecke
- bei Umknicken, Verkleinern oder Verdecken der Startnummer
- bei Nichteinhalten der Regeln und Vorgaben
- bei Begleitung mit Fahrrädern, Skateboards, Babyjogger, Kinderwägen, Rollern oder ähnlichen Fahrzeugen
- bei Begleitung von Hunden Babyjogger, Kinderwägen, Fahrräder, Skateboards, Roller oder ähnliche (Begleit-)Fahrzeuge sind nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 50 Euro erhoben. Ändert ein Läufer während des Laufs die Distanz (z.B. von Marathon auf Dreiviertelmarathon), ist er von der Wertung in beiden Distanzen ausgeschlossen. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet, Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, diese zu verschieben oder abzusagen, gelten bezüglich der Rückerstattung der Teilnehmergebühren die zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlichen Regelungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung und Teilnahme am Regensburg Marathon erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters, von Sponsoren, Kooperationspartnern und ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden und Verletzungen jeglicher Art an. Dies gilt auch für Unfälle und Abhandenkommen persönlicher Dinge. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Läufers im Zusammenhang mit dem Lauf. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Ebenso ausgeschlossen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
4. Körperliche Verfassung
Der Teilnehmer versichert, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, die sportliche Veranstaltung zu absolvieren, ohne sich und/oder andere Teilnehmer zu gefährden. Sanitäter und qualifizierte Mitarbeiter haben das Recht, einen Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen, wenn er erhebliche Anzeichen einer Gesundheitsschädigung zeigt. Unabhängig von Erstattungsansprüchen an Dritte ist der Teilnehmer einverstanden, die Kosten für eine erforderliche medizinische Behandlung im Falle von Verletzungen, Unfall, Erkrankung im Rahmen der Veranstaltung zu tragen.
5. Bildrechte
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die in seiner Anmeldung übermittelten Daten, die mit ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Bücher, Telemedien, fotomechanischen Vervielfältigungen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt sowohl vom Veranstalter als auch von Dritten genutzt werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen entstehen keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche, auch nicht gegen Dritte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Aufnahmen werden nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Teilnehmer bearbeitet oder umgestaltet. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung.
6. Datenschutz
Der Veranstalter sowie deren Partner verarbeiten die personenbezogenen Daten grundsätzlich nur, soweit dies erforderlich ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nur nach der Einwilligung der Teilnehmer, es sei denn, die Verarbeitung der Daten ist durch gesetzliche Vorschriften gestattet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten (Name, Jahrgang, Verein) für die Erstellung der (elektronischen) Starterlisten genutzt werden. Diese werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Erfassung der Onlineanmeldung erfolgt durch externe Partner, auf deren Datenschutzhinweise und -richtlinien verwiesen wird.
Bei Minderjährigen erklären sich die gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Achtung:
Je nach Pandemiestand sind Änderungen möglich!